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Als Bahntechnik-Entwickler kann ich dazu sagen:

Die Entscheidung des Fahrdienstleiters, den bereits als brennend erkannten Zug weiter fahren zu lassen, genügt zur Einstufung als Verbrechen. Direkter Vorsatz vom FDL.

Auch die Verantwortlichen des Netzbetreibers haben sich strafbar gemacht:

1. Das Stellwerk hätte sofort vollautomatisch die Strecke sperren müssen (falls der FDL sogar das mit expliziten Befehl an der Zugführer überschrieben hat, dann wiegt das noch schwerer)

2. Es hätte eine automatische Zugbeeinflussung vorhanden sein müssen, die den Zug bremst und die Lok abschaltet. Falls der Zugführer das überschrieben hat, dann hat auch er direkt vorsätzlich gehandelt.

Ich werde mich die Tage mal erkundigen, ob solche Vorfälle hier bei uns bei älteren Stellwerken noch möglich sind. Bei den modernen DSTW, die gerade großflächig ausgerollt werden, gibt es etliche Sicherungmechanismen, die sowas verhindern müßten (IIRC müsste bereits das Bediensystem bzw Leitzentrale, weit vor der Zuglenkung, die Strecke sperren und Notfallalarm auslösen).

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